Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur rechtlichen Betreuung, zum gerichtlichen Verfahren und zu den Kosten.
Grundlagen der rechtlichen Betreuung
Eine rechtliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn eine volljährige Person ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und andere Hilfen nicht ausreichen. Das Betreuungsgericht bestellt eine Betreuerin oder einen Betreuer für die Bereiche, in denen diese Unterstützung erforderlich ist.
Das Gericht legt die Aufgabenbereiche einzeln fest. Dazu können gehören:
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern
Nein. Die rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung, keine Entmündigung. Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person sind maßgeblich, und die Betreuung wird nur für die Bereiche eingerichtet, in denen sie tatsächlich gebraucht wird.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie bei Bedarf in den darin festgelegten Angelegenheiten vertreten darf. Eine rechtliche Betreuung wird dagegen durch das Gericht eingerichtet, wenn sie erforderlich ist. Soweit eine bevollmächtigte Person die Angelegenheiten ebenso gut regeln kann, ist eine Betreuung nicht notwendig.
Fragen rund um das Verfahren
Das Betreuungsgericht prüft, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Zum Verfahren gehören in der Regel:
- Antrag der betroffenen Person oder Anregung, beispielsweise durch Angehörige oder eine Einrichtung
- Einholung eines ärztlichen Gutachtens und persönliche Anhörung der betroffenen Person durch das Gericht
- Entscheidung des Gerichts über die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers und die Aufgabenbereiche
- Aufnahme der Betreuung und Besprechung der nächsten Schritte
Das hängt stark vom Einzelfall und der Auslastung des zuständigen Gerichts ab. In dringenden Fällen kann das Gericht eine vorläufige Betreuung deutlich schneller anordnen.
Ja. Sie können dem Betreuungsgericht eine Person vorschlagen, der Sie die Betreuung anvertrauen möchten. Das Gericht muss diesem Wunsch entsprechen, wenn die vorgeschlagene Person für die Betreuung geeignet ist.
Wir verschaffen uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über Ihre aktuelle Situation, besprechen offene Fragen und vereinbaren, welche Angelegenheiten zuerst bearbeitet werden sollen.
Kosten und Rechtliches
Die Vergütung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer ist gesetzlich geregelt. Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach der Wohnform, der Dauer der Betreuung und den Vermögensverhältnissen der betreuten Person. Ist die betreute Person mittellos, übernimmt die Staatskasse die Kosten.
Eine Betreuung bleibt bestehen, solange ihre Voraussetzungen vorliegen. Das Gericht legt fest, wann es die weitere Erforderlichkeit überprüft. Fallen die Voraussetzungen schon vorher weg, hebt das Gericht die Betreuung auf.
Ein Wechsel ist möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch und den Gründen dafür an das zuständige Betreuungsgericht. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel vorliegen, und entscheidet darüber.
Kontakt zu einer bestehenden Betreuung
Für Fragen oder Mitteilungen zu einer von uns geführten Betreuung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Betreuerin oder den zuständigen Betreuer. Die Kontaktdaten und Hinweise zur Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Kontakt und Erreichbarkeit